Young Engineers Award

 

Seit 2022 lobt die Ingenieurkammer Baden-Württemberg den Förderpreis für Studierende aus. Er bietet Studierenden, Absolventinnen und Absolventen des Bauingenieurwesens an baden-württembergischen Universitäten und Hochschulen die Möglichkeit, Ihre Abschluss- oder Studienarbeiten einzureichen und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der Preis soll ein Bewusstsein schaffen für die gesellschaftliche, kulturelle und soziale Relevanz von Bauingenieurleistungen, den Beitrag der Bauingenieure zu Wissenschaft und Forschung sowie Baukultur und Ingenieurbaukunst.

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Es werden vier Preise im Gesamtwert von 4.000 Euro ausgelobt:

  • Beste Bachelorarbeit Forschung
    (1.000 EUR + 2 Jahre kostenfreie Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Baden-Württemberg)
     
  • Beste Bachelorarbeit Entwerfen/Konstruieren/Bemessen
    (1.000 EUR + 2 Jahre kostenfreie Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Baden-Württemberg)
     
  • Beste Masterarbeit Forschung
    (1.000 EUR + 2 Jahre kostenfreie Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Baden-Württemberg)
     
  • Beste Masterarbeit Entwerfen/Konstruieren/Bemessen
    (1.000 EUR + 2 Jahre kostenfreie Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Baden-Württemberg)

Teilnahmebedingungen

a) Zur Teilnahme berechtigt sind: Studierende, Absolventinnen oder Absolventen, Einzeln oder als Team (wobei die Mitglieder des Teams alle teilnahmeberechtigt sein müssen).

b) Teilnahmeberechtigt sind nur Arbeiten/Projekte, die durch die Hochschulbetreuerin oder den Hochschulbetreuer mit „Sehr gut" bewertet wurden oder auf Vorschlag der Studiengangsleitung, der betreuenden Professorin oder des betreuenden Professors für den Preis eingereicht werden.

c) Verantwortlich für die Einreichung und das Besorgen der formalen Bescheinigungen (siehe Punkt b) sind die Teilnehmenden selbst.

d) Bei den Einreichungen kann es sich sowohl um praktische als auch um theoretische Arbeiten/Projekte handeln. Diese müssen auf einem Plakat DIN A1 dargestellt werden. Zusätzlich müssen die verwendeten Bilder der Ingenieurkammer Baden-Württemberg digital zur Verfügung gestellt werden.

e) Die Ingenieurleistung soll anhand kreativer und innovativer Planung erkennbar sein.

f) Mit der Teilnahme am Preis erkennt die Bewerberin oder der Bewerber die hier festgelegten Bestimmungen an. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig und nicht anfechtbar. Änderungen in der Besetzung der Jury bleiben vorbehalten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

g) Das Urheberrecht verbleibt beim Einreichenden. Mit Zusendung der Unterlagen räumt der/die Teilnehmende dem Auslober für alle eingereichten Inhalte das unentgeltliche sowie zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Bild- und Nutzungsrecht zur Speicherung und Veröffentlichung in Druckwerken, Internet- und Social Media-Auftritten, in Ausstellungen und Präsentationen, auf Datenträgern im Rahmen der auf den Wettbewerb bezogenen Kommunikation und Pressearbeit ein. Es werden nur eigens für die Darstellung der Entwürfe selbst erstellte Fotografien der Wettbewerbsteilnehmenden akzeptiert. Fotografien Dritter sind nicht gestattet.

h) Die eingereichten Unterlagen werden nicht an die Teilnehmenden zurückgesandt und gehen in das Eigentum der Ingenieurkammer Baden-Württemberg über.

i) Die im Rahmen des Wettbewerbs erhobenen personenbezogenen Daten der Teilnehmenden werden nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Davon abweichend werden die personenbezogenen Daten der im Wettbewerb mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichneten Teilnehmenden durch die Ingenieurkammer Baden-Württemberg über das Ende des Wettbewerbsverfahrens hinaus für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitrahmen gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz unter https://www.ingbw.de/datenschutz.html.

j) Für die Bewerbung ist die Einreichung der Teilnahmeerklärung und der Urheberrechts- und Datenschutzerklärung von allen Teilnehmenden erforderlich.