Gesetzliche Aufgaben der Ingenieur­kammer Baden-Württemberg

Fördern

  • Förderung der Ingenieurtätigkeit zum Schutz der Allgemeinheit und der Umwelt
  • Wahrung und Förderung der beruflichen Belange der Gesamtheit der Kammermitglieder und das Ansehen des Berufsstandes
  • Gewährleistung des Verbraucherschutzes durch den Schutz der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“/ „Beratende Ingenieurin“
  • Förderung der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung der Ingenieure
 

Beraten & Unterstützen

  • Beratende Mitwirkung bei der Ernennung von Sachverständigen und bei der Zulassung von Prüfingenieuren
  • Beratung von Behörden und Gerichten durch Gutachten und Stellungnahmen, unter anderem zu geplanten Gesetzen und Verordnungen
  • Unterstützung von Ingenieurinnen und Ingenieuren bei fachlichen und rechtlichen Fragen von der Existenzgründung bis zu Vertrags- und Honorarfragen
  • Ausstellung des europäischen Berufsausweises
  • Herausgabe von Publikationen wie „Das Deutsche Ingenieurblatt“ (DIB) samt dem Kammerorgan „INGBW aktuell"
 

Überwachen & Überprüfen

  • Überwachung der Erfüllung beruflicher Pflichten zur Wahrung der Qualität von Ingenieurleistungen
  • Überprüfung ausländischer Ingenieurqualifikationen zum Zweck der Berufsanerkennung
 

Führen & Begleiten

  • Außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten durch Schlichtungsausschuss
  • Aufgaben nach dem Gesetz über einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg
  • Führung der Liste der freiwilligen Mitglieder sowie der Entwurfsverfasser der Fachrichtung Bauingenieurwesen (bauvorlageberechtigte Bauingenieure)
  • Führung der Liste der Beratenden Ingenieure und Liste der Nachweisberechtigten Personen für Standsicherheit

Schützen & Ahnden

  • Ahndung missbräuchlicher Verwendung der gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung als Ordnungswidrigkeitsbehörde
  • Meldung von Missbrauchsfällen bzw. gefälschten Berufsqualifikationsnachweisen im Rahmen des Vorwarnmechanismus der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  • Soziale Sicherheit für Mitglieder durch eine berufsständisch organisierte Altersversorgung im Versorgungswerk
  • Ahndung missbräuchlicher Verwendung der gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung „Ingenieur" oder „Ingenieurin" als Ordnungswidrigkeitsbehörde