Die geschützte Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur", "Beratende Ingenieurin" steht nur geprüften und in die Liste der Beratenden Ingenieure eingetragenen Pflichtmitgliedern (BI) der Ingenieurkammer zu. Beratende Ingenieure und Ingenieurinnen sind eigenverantwortlich und unabhängig beratend tätig.
Der „Beratende Ingenieur“, die „Beratende Ingenieurin“ ist ein Qualitätssiegel, das dokumentiert: Dieser Ingenieur/diese Ingenieurin handelt als Treuhänder/Treuhänderin des Auftraggebers. Träger dieser Berufsbezeichnung heben sich von ihren Mitbewerbern ab.
Die Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) steht nur den Beratenden Ingenieuren offen. Bei dieser Art der Partnerschaftsgesellschaft wird die Haftung für berufliche Fehler auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Das Privatvermögen bleibt insoweit unangetastet.
Beratende Ingenieure können sich aber auch anderer Gesellschaftsformen, wie seit 01.01.2024 auch der GmbH & Co. KG oder der eGbR, für ihre wirtschaftlichen Zusammenschlüsse bedienen und diese als sogenannte BI-Gesellschaft bei der INGBW eintragen lassen.