Antrag auf Bescheinigung der Bauvorlageberechtigung nach § 43 Abs. 8 LBO
Antrag auf Bescheinigung der Bauvorlageberechtigung nach § 43 Abs. 8 LBO
(Nur für Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat als Bauvorlageberechtigte niedergelassen sind und dort keine der baden-württembergischen Bauvorlageberechtigung vergleichbare Berechtigung mit vergleichbaren Anforderungen besitzen.)