Die Ingenieurkammer Baden-Württemberg (INGBW) ist die berufsständische Vertretung der Ingenieurinnen und Ingenieure in Baden-Württemberg. Sie vertritt neben den wirtschaftlichen und fachlichen Interessen auch die berufspolitischen Interessen ihrer Mitglieder.
Sie pflegt den direkten Kontakt zu Politik und Verwaltung. Sie setzt sich aktiv für die Anliegen der Ingenieurinnen und Ingenieure ein, etwa bei Gesetzgebungsverfahren auf Landes- und Bundesebene. Sie erarbeitet Vorschläge und Stellungnahmen zu Gesetzen und Verordnungen wie zum Beispiel der HOAI, der Landesbauordnung oder dem Bauberufsrecht. Die INGBW macht sich gegenüber Politik und Öffentlichkeit stark für Ingenieursachverstand in der Verwaltung.
Berufsbild Ingenieur
Berufsbild Ingenieur
Die Länderingenieurkammern haben ein gemeinsames Eckpunktepapier zum Berufsbild des Ingenieurs entwickelt.
Ingenieure planen die Zukunft des Menschen und tragen maßgeblich zur Entwicklung der Gesellschaft bei. Das geht nur mit verbindlichen Vorgaben für Qualifikation und Qualität der Berufsausbildung und -ausübung.
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Ingenieurausbildung
Ingenieurausbildung
Die Bundesingenieurkammer hat ein Positionspapier mit dem Titel "Ziele der Ingenieurausbildung und deren Einordnung innerhalb des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen" veröffentlicht.
Das 16-seitige Positionspapier wurde vom Ausschuss Bildung erarbeitet und auf der 56. Bundesingenieurkammer-Versammlung am 10. April 2015 in Berlin verabschiedet.
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Freie Vereinbarung von Stundensätzen
Freie Vereinbarung von Stundensätzen
Hinweise der Ingenieurkammer Baden-Württemberg:
Planerkammern, kommunale Spitzenverbände und Ministerien veröffentlichten in der Vergangenheit ein gemeinsames Merkblatt über Stundensätze für die Honorierung freiberuflicher Leistungen. Das Merkblatt war eine unverbindliche Orientierungshilfe.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte in seiner Entscheidung vom 4. Juli 2019 (C-377/19) die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze für europarechtswidrig. In Folge dessen wurde u.a. die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vom Verordnungsgeber überarbeitet und europarechtsfest gestaltet. Sie tritt in veränderter Form am 1. Januar 2021 in Kraft. In der neuen HOAI heißt es, dass sich das Honorar nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen, richtet. Die Parteien sind daher frei bezüglich der Vereinbarung der Honorarhöhe.
Diese europarechtlich gewünschten Vertragsfreiheiten, die der Verordnungsgeber entsprechend auf Bundesebene umsetzt, veranlassen uns, keine weiteren Orientierungshilfen über Stundensätze für die Honorierung freiberuflicher Leistungen mehr herauszugeben. Die letzten veröffentlichten Stundensätze im gemeinsamen Merkblatt vom 1. Januar 2019 wurden im Dezember 2020 von Seiten der Architekten- und Ingenieurkammer aufgegeben und als gegenstandslos angesehen. Die Vertragsparteien sind in ihrer Stundensatzfindung frei und sollen entsprechend der Vorgaben der neuen HOAI 2021 eigenständig und individuell verhandeln.
Digitalisierung im Bauwesen
Digitalisierung im Bauwesen
Die Digitalisierung begreift die Ingenieurkammer Baden-Württemberg (INGBW) als Chance für ein besseres Planen und Wirtschaften. In der Bauwirtschaft wird die Digitalisierung unter dem Begriff "Building Information Modeling" (BIM) vorangetrieben.
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