Ingenieurausweis - Berufsausweis für Kammermitglieder

Die Länderingenieurkammern geben auf eine gemeinsame Initiative mit der Bundesingenieurkammer hin einen Berufsausweis für Ingenieure heraus.

 

Der Berufsausweis soll die bundesweite Tätigkeit der Ingenieurinnen und Ingenieure erleichtern, denn Bau- und Berufsrecht sind nach wie vor Ländersache. Für die Einreichung eines Bauantrags oder einer Statik soll künftig in ganz Deutschland die Vorlage des Ingenieurausweises ausreichen. Bisher mussten Ingenieure noch in den jeweiligen Fachlisten der einzelnen Bundesländer eingetragen sein und diese Eintragung auch bei der Bewerbung um Aufträge nachweisen. Dieser bürokratische Aufwand für Ingenieure und Auftraggeber wird damit reduziert. Das bundeseinheitliche Aussehen soll eine deutschland- und weltweite Akzeptanz bei Auftraggebern und öffentlichen Partnern garantieren.

Der Berufsausweis ergänzt das Bundesingenieurregister, das von der Bundesingenieurkammer seit 2005 nach internationalem Vorbild geführt wird. Es dokumentiert bundesweit einheitlich den Ausbildungsstand und die Qualifikation der eingetragenen Ingenieure. Es ist damit ein wichtiges Instrument zur Sicherung der Qualität der Ingenieurleistungen und garantiert Transparenz für die Verbraucher.

Der Ausweis dokumentiert bundesweit einheitlich Ihren Ausbildungsstand und Ihre Qualifikationen. Sie können sich damit bei Vertragsverhandlungen oder bei Auftraggebern qualifiziert ausweisen.

Eintragungen in bestimmte Fachlisten anderer Bundesländer sind mit der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie für die Berufsausübung nicht mehr erforderlich. Die Nachweise der Eintragung in die Listen der bauvorlageberechtigten Ingenieure und zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur, die bisher durch die Vorlage der Urkunden erfolgten, werden künftig durch die Vorlage des Ausweises ersetzt.

Mit Qualifikationsinhalten des Ausweises können Sie im Bundesingenieurregister geführt werden und dokumentieren Ihre Zugehörigkeit zum Berufsstand.

Der Ausweis hat eine Gültigkeit von ca. zwei Jahren. Er kann von den INGBW-Mitgliedern bestellt werden. Die erstmalige Ausgabe des Ausweises erfolgt auf Beschluss des INGBW-Vorstandes kostenfrei. Die Bestellung des Ausweises erfolgt über das Bestellformular.

 

Bestellformular für Mitglieder

Allgemeine Informationen

Europäischer Verhaltenskodex der Ingenieure