Entsprechend § 43 Abs. 3 Nr. 3 und § 43 Abs. 6 der Landesbauordnung (LBO-BW) führt die Ingenieurkammer Baden-Württemberg die "Liste der Entwurfsverfasser" der Fachrichtung Bauingenieurwesen.

In die Liste der Entwurfsverfasser wird auf Antrag eingetragen, wer die in der Landesbauordnung (LBO-BW) genannten Voraussetzungen erfüllt (siehe Merkblatt der INGBW).

Den Antrag finden Sie hier.

ACHTUNG: Mit der Listeneintragung ist nicht unbedingt eine Mitgliedschat bei der INGBW verbunden!