Am 1. Februar 2022 wurde die Liste „Nachweisberechtigter Personen im Bereich der Standsicherheit“ baurechtlich eingeführt. Jeder Tragwerksplaner/Statiker, der den Standsicherheitsnachweis/Statik für prüfbefreite Gebäuden erstellt, muss in diese Liste eingetragen sein. Die Liste wird von der INGBW im Auftrag des Landes Baden-Württemberg geführt. Eingetragen werden können nur Bauingenieure die mindestens drei Jahre auf dem Gebiet der Tragwerksplanung innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antrag auf Eintragung praktisch tätig gewesen sind. Den Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation müssen Sie durch Projekte, die sie unter der Aufsicht eines in die Liste eingetragenen Nachweisberechtigten eigenständig bearbeitet haben, untermauern. Details zu den prüfbefreiten Projekten und den sonstigen gesetzlichen Vorgaben hierzu finden Sie im §18 LBOVVO (https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-BauRVfVBWrahmen).
Den Antrag auf Eintragung in die Liste finden Sie hier.