Fortbildungsanerkennung
Fortbildungsanerkennung
Die Ingenieurkammer Baden-Württemberg fördert im Sinne des Gesetzgebers die Qualität von Ingenieurleistungen. Sie ist dabei der Wahrung des Verbraucherschutzes und der Baukultur verpflichtet.
Seminare externer Fortbildungsträger zur beruflichen Weiterbildung können gemäß der Fortbildungsordnung durch die Ingenieurkammer Baden-Württemberg geprüft und gegebenenfalls für die Vergabe von Fortbildungspunkten anerkannt werden.
Drittanbieter für Fort- und Weiterbildungen können dafür den untenstehenden Antrag nutzen. Geplante Veranstaltungen werden durch die Ingenieurkammer inhaltlich auf die Berechtigung zur Vergabe von Fortbildungspunkten geprüft.
Bitte beachten Sie dazu den notwendigen zeitlichen Vorlauf vor dem geplanten Veranstaltungstermin. Bei Fragen zum Anerkennungsverfahren stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner: Benjamin Groß
Anträge mit den unten genannten Anlagen bitte nur per E-Mail an: gross@ingbw.de
Antrag auf Anerkennung einer Fort- und Weiterbildungsveranstaltung
Antrag auf Anerkennung einer Fort- und Weiterbildungsveranstaltung
Antrag auf Fortbildungsanerkennung
Zusätzlich einzureichende Unterlagen:
- Programm / Angaben zum Inhalt (Veranstaltungsflyer, Vortragsplakat, Ablaufplan etc.)
- Entwurf der Teilnahmebescheinigung Lehrplan/Stundentafel Referenteninformation
- Beruflicher Lebenslauf der Referenten
Für die Anerkennung von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen von Drittanbietern werden folgende Gebühren erhoben:
- Tagesveranstaltung: 120,00 €
- Zwei- und mehrtägige Veranstaltungen: 200,00 €
Hinweis: Die Anerkennung einer Fort- und Weiterbildungsveranstaltung gilt nur bis zum 31.12. des Jahres der Antragsstellung.