Präqualifizierung

 

VgV Verfahren (Vergabeverfahren für freiberufliche Leistungen nach VgV = früher VOF-Verfahren) gelten als sehr aufwändig, wenn es um die Bereitstellung von Unterlagen geht. Oftmals werden von Auftraggebern dieselben Unterlagen in unterschiedlicher Form gefordert. Der Aufwand, Unterlagen immer wieder zusammenzutsellen und zu aktualisieren, erzeugt bereits in der Bewerbungsphase von VgV-Verfahren unnötig Zeit und Geld. Die INGBW bietet eine Lösung: Sie führt exklusiv für Mitglieder ein amtliches Verzeichnis.

Das Vergaberecht sieht in § 48 Abs. 8 VgV folgende Regelung vor:

"Sofern der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist (...), werden die im amtlichen Verzeichnis (...) niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung)."

Auftraggeber müssen Zertifikat anerkennen

Die INGBW führt ein amtliches Verzeichnis und bietet Mitgliedern ein Zertifikat als Bescheinigung, dass das Mitglied im amtlichen Verzeichnis geführt ist. Die Nachweise sind der Kammer gegenüber einmal pro Jahr vorzulegen, das Mitglied ist dann präqualifiziert. Der Aufwand für Mitglieder reduziert sich entsprechend. Auftraggeber müssen diese Bescheinigung anerkennen (Gerichtsurteil: VK Sachsen, Beschluss vom 11.05.2010 - 1/SVK/011-10). In der Praxis hat sich die Präqualifizierung bereits bewährt.

Antragstellung und Vorlage bei Auftraggebern

Mitglieder können jederzeit bei der INGBW einen Antrag auf Präqualifikation stellen. Präqualifiziert wird alles, was nicht projektspezifisch ist! Der Antrag wird von der Kammer geprüft und das Mitglied erhält ein Zertifikat und ist damit in das Verzeichnis der präqualifizierten Planer aufgenommen.

Bei Bewerbungen kann das Mitglied das Zertifikat abgeben und der Auftraggeber muss dieses für die genannten Eignungsnachweise anerkennen. Das Kammermitglied muss nur noch die projektspezifischen Forderungen der Vergabestelle zum Eignungsnachweis vorlegen. Bei Vorlage des Zertifikats kann das Mitglied ein Merkblatt für die Auftraggeber mit einreichen, welches diesem das Zertifikat umfassend erläutert. Das Merkblatt kann der Vergabestelle bereits vorab zur Information dienen.

Die Präqualifikation wird unterstützt von:

  • der staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung,
  • dem Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg,
  • dem Landkreistag,
  • dem Städtetag,
  • und dem Gemeindetag Baden-Württemberg.

 

Hervorzuheben ist, dass der Kammer signalisiert wurde, das Zertifikat würde auch bei Vergaben unterhalb der Schwelle mit einem Suchverfahren akzeptiert. Damit wird das Zertifikat für eine Vielfalt von Verfahren interessanter.

Das Zertifikat ist 12 Monate ab Ausstellungsdatum gültig. Zur Verlängerung der Gültigkeit des Zertifikats muss der Antragsteller erneut einen Antrag stellen und die die geforderten Nachweise einreichen. Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen wird das Zertifikat um weitere 12 Monate verlängert.

 

Hier finden Sie alle notwendigen Antragsformulare sowie Informationsblätter für die Präqualifizierung durch die INGBW:

Für Kammermitglieder:
Mitglieder können jederzeit bei der INGBW einen Antrag auf Präqualifizierung stellen. Der Antrag ist unterschrieben und mit allen erforderlichen Anlagen versehen bei der Kammer einzureichen.

Antrag auf Eintragung in das Präqualifizierungsverzeichnis

Um die Antragstellung zu vereinfachen, steht dem Mitglied ein Leitfaden zur Verfügung, welcher umfassend jeden Schritt beim Ausfüllen erklärt.

Leitfaden für Antragsteller

 

Für Auftraggeber:
Das Merkblatt informiert Auftraggeber von freiberuflichen Leistungen über das Präqualifikationsverfahren bei öffentlichen Dienstleistungen nach VgV für Mitglieder der INGBW.

Einzelheiten zum Zertifikat sind dem Leitfaden der INGBW für die Durchführung eines Präqualifizierungsverfahrens nach VgV (Leitfaden PQ-VgV) zu entnehmen.

Merkblatt für Auftraggeber

Damit Auftraggeber die Dokumente ansehen können, die von der Präqualifikation erfasst sind, benötigen Sie dafür Zugangsdaten für den internen Bereich. Diese Zugangsdaten müssen schriftlich bei der INGBW mit dem folgenden Antragsformular angefordert werden.

Antrag auf Erteilung von Zugangsdaten zum Präqualifizierungsverzeichnis