Voraussetzungen
Voraussetzungen
Mitglied werden kann, wer als Ingenieurin oder Ingenieur in Baden-Württemberg wohnt oder arbeitet. Die Mitgliedschaft unterteilt sich in zwei Mitgliedsarten:
- Pflichtmitglieder (Beratende Ingenieure) und
- freiwillige Mitglieder
Alle Kammermitglieder erklären mit ihrer Mitgliedschaft, dass sie die Berufsordnung der Kammer anerkennen.
Beratende Ingenieure
Beratende Ingenieure
Die geschützte Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur", "Beratende Ingenieurin" steht nur geprüften und in die Liste der Beratenden Ingenieure eingetragenen Pflichtmitgliedern (BI) der Ingenieurkammer zu. Beratende IngenieurInnen sind eigenverantwortlich und unabhängig beratend tätig. Der „Beratende Ingenieur“, die „Beratende Ingenieurin“ ist ein Qualitätssiegel, das dokumentiert: Diese Ingenieurin, dieser Ingenieur handelt als Treuhänder(in) des Auftraggebers.
Freiwillige Mitglieder
Freiwillige Mitglieder
Auf ihren Antrag werden IngenieurInnen als freiwillige Kammermitglieder aufgenommen. Diese gliedern sich nach der Art ihrer Berufsausübung in drei Gruppen:
- selbstständig tätige Mitglieder (FU)
- in der privaten Wirtschaft angestellte Mitglieder (FA)
- im öffentlichen Dienst beschäftigte Mitglieder (FÖ)
Senior Mitglieder
Senior Mitglieder
Mitglieder der Ingenieurkammer, die aus Altersgründen ihre aktive berufliche Tätigkeit aufgegeben haben, können als Seniormitglied (SE) der Kammer weiter angehören.
Junioren in der Ingenieurkammer
Junioren in der Ingenieurkammer
Interessierte Studierende naturwissenschaftlicher und technischer Fachrichtungen können als "Junioren" der Ingenieurkammer Baden-Württemberg (JU) beitreten. Der Junior, die Juniorin in der Ingenieurkammer stellt keine Mitgliedschaft im eigentlichen Sinn dar. Wer jedoch in diese "Liste der Junioren" eingetragen ist, kann das Serviceangebot der INGBW wie ein Mitglied in Anspruch nehmen.
Erfahren Sie mehr zu den Angeboten für Studierende und über die "Junioren" der Ingenieurkammer.