Einführung
Einführung
Auf dieser Seite finden Sie alle notwendigen Informationen und Kontaktangaben für einen Antrag zur Anerkennung von Ingenieurqualifikationen – auch auf Englisch. Bitte beachten Sie aber, dass die Amtssprache Deutsch ist. Das heißt, der Antrag und die damit verbundene Kommunikation erfolgen in deutscher Sprache.
Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „Ingenieurin“
Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „Ingenieurin“
Das Ingenieurgesetz (IngG) des Landes Baden-Württemberg regelt, wer aufgrund eines Abschlusszeugnisses einer ausländischen Hochschule oder sonstigen ausländischen Schule die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „IIngenieurin“ allein oder in einer Wortverbindung führen darf.
Ingenieurinnen und Ingenieure mit ausländischen Qualifikationen können sich grundsätzlich auf offene Stellen bei Unternehmen bewerben, auch ohne Berufsanerkennung. Allerdings dürfen sie ohne eine Anerkennung ihrer Qualifikation nicht die zulassungsbeschränkte deutsche Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ (allein oder in einer Wortverbindung) führen.
Zuständige Stelle im Bundesland ist seit 2016 die Ingenieurkammer Baden-Württemberg.
Sie entscheidet als Genehmigungsbehörde über den Antrag auf Genehmigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „Ingenieurin“.
Voraussetzung für die Genehmigung ist, dass die ausländischen Ausbildungen mit dem in Deutschland verlangten Abschluss als gleichwertig anzusehen sind.
Formular und Merkblatt
Formular und Merkblatt
Antragsformular (neue Version seit März 2024)
Ausführliche Informationen zur Antragsstellung
Detailed information on how to apply
Ansprechpartner zur Anerkennung „Berufsbezeichnung“
Ansprechpartner zur Anerkennung „Berufsbezeichnung“
Ingenieurkammer Baden-Württemberg Körperschaft des öffentlichen Rechts
Zellerstraße 26,
70180 Stuttgart
Tel.: 0711 64971-0
Fax: 0711 64971-55
Email: anerkennung(at)ingbw.de
Ansprechpartner/innen:
Herr Benjamin Groß
Frau Stefanie Möser
Frau Kerstin Almer
(Bitte beachten Sie, dass die Amtssprache Deutsch ist)
Weiterführende Informationen
Bei Fragen zur Führung ausländischer Hochschulgrade
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Merkblatt zur Führung ausländischer Grade, Titel und Bezeichnungen
Zeugnisbewertung und Datenbank „anabin“ der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
Informationssystem „anabin“ der ZAB
Anerkennungsberatung über das IQ-Netzwerk BW
Allgemeine Erstanlaufstellen und Kompetenzzentren für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Baden-Württemberg.
Anerkennungs-Finder
Mit dem „Anerkennungs-Finder“ finden Sie mit wenigen Klicks die Stelle, die für Ihr Anliegen zuständig ist. Auf dem Informationsportal des Bundes „Anerkennung in Deutschland“ erhalten Sie außerdem alle wichtigen Informationen zum Verfahren.
www.anerkennung-in-deutschland.de
Anerkennungszuschuss des Bundes
Personen mit fehlenden finanziellen Mitteln und insbesondere Beschäftigte, die unterhalb ihrer abgeschlossenen Qualifikation tätig sind, können vom Anerkennungszuschuss profitieren.
Überblick berufsbezogene Sprachförderung (gem. § 45 a AufenthG)