HOAI

Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen

Was ist die HOAI?

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bietet eine Richtlinie für die Festlegung angemessener Vergütungen für Architekten- und Ingenieurdienstleistungen. Vor der Überarbeitung im Jahr 2021 war die HOAI ein verbindliches Preissystem, das für alle Personen, unabhängig von ihrer Qualifikation, die an inländischen Projekten im Ingenieurbauwesen arbeiteten, bindend war. Inzwischen sind die festgesetzten Honorare in der Honorartafel nicht mehr verpflichtend. Sie dienen lediglich als Leitlinien, und Architekten sowie Ingenieure haben die Freiheit zu entscheiden, ob sie sich daran orientieren möchten.

Die HOAI bietet Transparenz bei Preis, Leistung und Qualität für den Auftraggeber als Verbraucher. Sie dient dem Verbraucherschutz und leistet einen wichtigen Beitrag zu Sicherheit, Qualität und Baukultur.

Denn sie stellt sicher, das Ingenieure und Architekten mit auskömmlichen Honoraren in einem Wettbewerb der bestmöglichen Planungslösungen am Markt agieren und nicht in einem ruinösen Preiswettbewerb, der Qualität und Sicherheit gefährden würde.

Gleichzeitig haben Kunden mit der HOAI einen Katalog an der Hand, der klar definiert, welche Leistungen sie in welcher Planungsphase erwarten dürfen. Denn im Gegensatz zu serienmäßigen Produkten sind Ingenieur- und Architektenleistungen immer eine einmalige Leistung, die nicht wie ein Produkt vorab getestet oder begutachtet werden kann.

​​​​​​​Rechtsgrundlage und Novellierung

Rechtsgrundlage der HOAI ist das Bundesgesetz zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (MRVG) vom 4.11.1971. Diese Ermächtigung weist den Verordnungsgeber an, Honorare festzulegen, die dem berechtigten Interesse der Ingenieure und Architekten und der zur Zahlung der Honorare Verpflichteten Rechnung trägt.

Derzeit gilt die Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI) vom 10.07.2013, geändert durch Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 2. Dezember 2020 (BGBI. 2020 Teil I Nr. 58, S2636 vom 07. Dezember 2020), die am 01.01.2021 in Kraft getreten ist.

​​​​​​​Die HOAI und die EU

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) steht im Kontext der Europäischen Union (EU) vor Herausforderungen und Veränderungen. Die EU hat Bedenken bezüglich der Festlegung von Mindest- und Höchstsätzen für Architekten- und Ingenieurleistungen, da dies gegen das EU-Recht verstößt. Die HOAI wurde daher im Jahr 2021 überarbeitet, um den europäischen Vorgaben gerecht zu werden. Die Honorartafel dient nun als Orientierung, aber die festgelegten Honorare sind nicht mehr verbindlich. Dies ermöglicht eine flexiblere Gestaltung der Vergütung und berücksichtigt die EU-rechtlichen Anforderungen.