Einführung
Einführung
Ausländische Ingenieurinnen und Ingenieure, die in Baden-Württemberg arbeiten wollen, können ihre Ingenieurqualifikation zentral bei der Ingenieurkammer Baden-Württemberg anerkennen lassen.
Berufsbezeichnung "Ingenieur" oder "Ingenieurin"
Berufsbezeichnung "Ingenieur" oder "Ingenieurin"
Das Ingenieurgesetz (IngG) des Landes Baden-Württemberg regelt, wer aufgrund eines Abschlusszeugnisses einer ausländischen Hochschule oder sonstigen ausländischen Schule die Berufsbezeichnung "Ingenieur" oder "Ingenieurin" allein oder in einer Wortverbindung führen darf. Die deutsche Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" zu führen, ist nur erlaubt, wenn die ausländische Ingenieurausbildung anerkannt wurde.
Für die Anerkennung ist in Baden-Württemberg seit dem 27. Februar 2016 die Ingenieurkammer Baden-Württemberg zuständig. Die Ingenieurkammer entscheidet als Genehmigungsbehörde über den Antrag auf Genehmigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" oder "Ingenieurin". Voraussetzung für die Genehmigung ist, dass die ausländischen Ausbildungen mit dem in Deutschland verlangten Abschluss als gleichwertig anzusehen sind. Für Abschlüsse von EU-Bürgern, welche in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einen Abschluss erworben haben, gelten erleichterte Voraussetzungen.
Ansprechpartner zur Anerkennung "Berufsbezeichnung"
Ansprechpartner zur Anerkennung "Berufsbezeichnung"
Ingenieurkammer Baden-Württemberg Körperschaft des öffentlichen Rechts
Zellerstraße 26,
70180 Stuttgart
Tel.: 0711 64971-0
Fax: 0711 64971-55
Email: anerkennung(at)ingbw.de
Ansprechpartner/innen:
Frau Kerstin Almer
Herr Benjamin Groß
(Bitte beachten Sie, dass die Amtssprache Deutsch ist.)