Positionen der Ingenieurkammer Baden-Württemberg zur Landtagswahl 2026

Unsere Haltungen zu den Themen der Zeit

Die für den Berufsstand der Ingenieurinnen und Ingenieure in der kommenden Legislaturperiode relevanten Themen und unsere Positionen haben wir als Kammer zusammengefasst und an die entsprechenden politischen Akteure übermittelt.
Die lauten wie folgt:

Sondervermögen 
Einsatz des Sondervermögens zur Instandsetzung maroder Infrastruktur

Infrastrukturprojekte müssen real beschleunigt und dürfen nicht durch neue Auflagen weiter verlangsamt werden. Dabei ist eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur die Grundlage für Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit. Die prognostisch steigenden Güterverkehrsmengen lassen keinen Aufschub zu.

 

Digitalisierung
Hebel für effizientes und nachhaltiges Bauen fördern und flächendeckend umsetzen

Das Land Baden-Württemberg steht angesichts langer Genehmigungs- und Realisierungszeiten, steigender Baukosten und Fachkräftemangels vor großen Herausforderungen. Das Ziel muss es daher sein, Verfahren zu beschleunigen, Kosten zu senken, Bürokratie abzubauen sowie nachhaltiges Handeln systematisch zu stärken.

Digitale Methoden (u.a. BIM) bieten die Chance, Genehmigungs-, Planungs- und Bauprozesse digital neu zu denken und umzusetzen, die Zusammenarbeit aller Beteiligten zu verbessern und Projektlaufzeiten deutlich zu verkürzen. Um Bau-, Planungs- und Genehmigungsprozesse effizienter, transparenter und leistungsfähiger zu gestalten, ist daher eine konsequente und durchgängige Digitalisierung von Prozessen notwendig.

Eine Digitalisierungsstrategie des Landes muss entwickelt und konsequent umgesetzt werden. Dabei sollen Land und Kommunen koordiniert vorgehen, klare Entwicklungsschritte definieren und länderübergreifende Kooperationen nutzen, um Parallelentwicklungen und Insellösungen zu vermeiden. Dabei ist auch eine zughörige Strategie für die Datenhaltung und deren Verfügbarkeit ein wesentlicher Baustein (im Hinblick auf den gesamten Lebenszyklus von Bauwerken, d.h. auch den Betrieb, Um - und Rückbau sowie die verbauten Ressourcen).

Das Land unterstütz die Einführung digitaler Prozesse und Methoden, indem es zentrale Informationen, einheitliche IT-Standards und koordinierte Vorgaben bereitstellt. Etablierung einer landesweiten Kompetenzstelle mit angeschlossener zentraler Plattform (d.h. Ausbau der Plattform „BAU the LÄND“ für alle Kompetenzfelder des Bauens). Zudem sollen Digitalisierungsthemen (u.a. BIM-Methode, KI) verbindlich in Ausbildungen und Hochschulstudiengängen verankert werden.

Kommunen sollen BIM schrittweise als Standard bei Ihren Bauprojekten einführen, transparente digitale Bauantrags- und Prüfverfahren etablieren und weiterentwickeln zu modell- bzw. BIM-basierten Verfahren via ViBa BW. Qualifizierung der Mitarbeitenden, um BIM-Kompetenz in den Kommunen aufzubauen. Durch die Einbindung der lokalen Wirtschaft und die Nutzung von BIM zur Bewertung von Nachhaltigkeit und Lebenszykluskosten werden Effizienz, Transparenz und Zukunftsfähigkeit kommunaler Bauvorhaben gestärkt.
Die öffentliche Hand soll als Vorbild die Digitalisierung in Ihren Projekten von der Planung, über Bau, Betrieb bis hin zu Um - und Rückbau ganzheitlich umsetzten.

 

Nachhaltigkeit und Gebäudetyp E
Mehr Nachhaltigkeit durch innovative, kreislaufgerechte und ressourceneffiziente Bauweisen

Im Schulterschluss mit der Architektenkammer Baden-Württemberg und der Bundesingenieurkammer wird die Integration des Gebäudetyps E in die Bauordnung ausdrücklich begrüßt. Somit können abweichende Ausführungen von mitgeltenden Normen bei neuen innovativen Bauweisen schutzzielorientiert ermöglicht werden. Ganz konkret betrifft das beispielsweise neue Flachdeckensysteme, die im Rahmen der Excellenzstrategie an der Universität Stuttgart für den mehrgeschossigen Holzbau entwickelt werden. Solchen und anderen innovativen Bausystemen, die aus dem Hochschulkontext der Bauforschung von Baden-Württemberg hervorgehen, kann so der Markteintritt erleichtert und damit der durch die Automobilindustrie unter Druck geratene Standort Stuttgart im Bausektor gestärkt werden.

Eine höhere Priorisierung der Bauwerksqualität kann innovativen, nachhaltigen und ganzheitlichen Konzepten mit langfristig positiven Wirkungen zielführende Chancen eröffnen. Ein wichtiger Baustein für die Bauwerksqualität ist der materialgerechte, ressourceneffiziente und kreislauffähige Einsatz von Materialien mit der Möglichkeit zur Wiederverendung von Baustoffen und Bauteilen.

 

Siedlungswasserwirtschaft
Ausbau der „blau-grünen“ Infrastruktur und Wasserressourcenmanagement zur Steigerung der Resilienz bei klimawandelbedingten Extremwetterereignissen

Baden-Württemberg hat im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft bundesweit eine führende Rolle eingenommen. Mit der Veröffentlichung des Strategiepapiers „Urbanes Wasserressourcenmanagement“ und dem Leitfaden „Starkregenrisikomanagement“ unterstützt das Land die Kommunen gezielt bei der Vorbereitung auf extreme Wetterlagen und Hitzeperioden. Ein weiterer Aspekt sind die zentralen Austauschplattformen der Siedlungswasserwirtschaft, die den Wissenstransfer zwischen Forschung, Praxis und Verwaltung stärken. Gleichzeitig sinkt die wissenschaftliche Expertise im Land, weshalb eine stärkere Hochschulförderung notwendig ist. Um seine Vorreiterrolle zu sichern und zukünftige Schäden zu vermeiden, sollte Baden-Württemberg seine Investitionen konsequent fortführen und ausbauen.

Angesichts der großen siedlungs- und klimawandelbedingten Veränderungen des Wasserhaushalts in bebauten und unbebauten Bereichen müssen quantitative und qualitative Aspekte des Wasserressourcenmanagements und dabei auch die Gefahren durch Extremereignisse stärker als bisher ein zentraler Belang in der Siedlungsentwicklung und Gebäudeplanung sein. 
Dabei ist eine wassersensible Siedlungsentwicklung ein zentraler Baustein der Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Sie ist eine Querschnittsaufgabe der Fachbereiche Wasserwirtschaft, Grünflächen- und Freiraumplanung, Stadt- und Siedlungsentwicklung, Gebäudeplanung, Verkehr und weiterer Fachbereiche. Auf allen Ebenen soll sie zu einem Leitprinzip des Handelns gemacht und interdisziplinär umgesetzt werden.

Land und Kommunen werden aufgefordert, einer wassersensiblen Siedlungsentwicklung wieder näher zu kommen und Niederschlagswasser vorrangig zu speichern, zu versickern, zu verdunsten und weiter zu nutzen. 

Durch den Ausbau der “blau-grünen” Infrastruktur soll eine naturnahe Wasserhaushaltsbilanz im Siedlungsbereich hergestellt werden, um die Folgen des Klimawandels durch Starkregen- und Dürreereignisse durch Überflutungen und Trockenheit im urbanen Bereich zu mindern.

 

HOAI-Novellierung
Eine angemessene Honorierung von Planungsleistungen und eine zügige Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Wir appellieren an Sie, sich dafür einzusetzen, dass die HOAI-Novellierung auf Bundesebene wieder auf die Agenda gesetzt und nunmehr mit Nachdruck vorangetrieben wird! Denn Fachgutachten und Honorargutachten liegen längstens vor. 

Eine deutliche Anpassung und Erhöhung der Tafelwerte, um die gestiegenen Kosten und die zunehmende Komplexität der Planungen widerzuspiegeln, ist dabei längstens überfällig. Auch muss eindeutiger geregelt werden, was zu den Grundleistungen gehört (und was somit über die Tafelwerte abgedeckt ist) und was „besondere Leistungen“ sind, die gesondert zu vergüten sind.

In der praktischen Umsetzung müssen öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen dazu angehalten werden, die Basishonorarsätze der HOAI einzuhalten. Als zusätzliches Instrument sollte der EU-Schwellenwert für Planungsleistungen angehoben werden.

Zusammenfassend wird für realistische Honorare und Vergütungsmodelle plädiert, die den tatsächlichen Aufwand berücksichtigen, eine angemessene Risikoverteilung zwischen Auftraggebern und Planern gewährleisten und zu einem Qualitätswettbewerb anstelle von einem Preiswettbewerb führen.



Berufsanerkennung ausländischer Ingenieurabschlüsse
Anheben und bundesweites Harmonisieren der Anforderungen bei der Anerkennung ausländischer Ingenieurabschlüsse 

Wir fordern eine Angleichung der einzelnen Länderingenieurgesetze, da die gesetzlichen Grundlagen und entsprechenden Auslegungen bundesweit stark divergieren. 
    
In diesem Zusammenhang sprechen wir uns nachdrücklich für die Einführung von Mindestanforderungen an die Sprachkompetenz der Antragstellenden aus. Unsere Erfahrung in der täglichen Anerkennungspraxis zeigt deutlich, eine erfolgreiche Arbeitsvermittlung und Integration ausländischer Fachkräfte kann nur mit ausreichenden (Fach-)Sprachkenntnissen gelingen. Das Angebot an fachspezifischen Sprachkursen, z.B. in der Bauwirtschaft, muss hierfür deutlich ausgeweitet werden. 

Eine gesetzliche Mitgliedschaft in der INGBW würde darüber hinaus erheblich zur Sicherung der fachlichen Qualität sowie zu Ausbau und Nutzung entsprechender Angebote beitragen.

 

Nachweisberechtigung Standsicherheit
Anpassung der Anforderung an die Eintragung in die Liste nachweisberechtigter Personen für Standsicherheit an andere Bundesländer – § 18 LBOVVO

Die Anforderungen an die Eintragung in die Liste nachweisberechtigter Personen im Bereich der Standsicherheit (§ 18 LBOVVO) sind in Baden-Württemberg im Vergleich zu anderen Bundesländern, die ähnliche Listen haben, zu gering. Es fehlen der Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung und der Nachweis der ausreichenden Berufspraxis. Der Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung ist im Hinblick auf den Verbraucherschutz wie auch zum Selbstschutz der Betroffenen unverzichtbar. Die derzeitige schwache Regelung führt regelmäßig dazu, dass baden-württembergische Tragwerksplaner, die beispielsweise in Hessen oder Nordrhein-Westfalen tätig werden wollen, den dortigen Kammern zusätzliche Nachweise vorlegen müssen, was unbefriedigend ist und zu Verzögerungen im Bauablauf sowie zu spürbaren Wettbewerbsnachteilen für unsere baden-württembergischen Ingenieure und Ingenieurinnen führt. 

 

Neue Nachweisberechtigung
Verankerung der Fachlisten der Ingenieurkammer Baden-Württemberg als Nachweisberechtigten-Listen für Brandschutz, Bauphysik und Lageplanfertigung zur Qualitätssicherung und Wahrung des Verbraucherschutzes

Im Hinblick auf eine Beschleunigung bei der Schaffung von kostengünstigem Wohnraum und der Wahrung größtmöglichen Verbraucherschutzes ist die Nutzung bestehender Fachlisten als Nachweisberechtigten-Listen insbesondere im Bereich des Brandschutzes, der Bauphysik sowie Lageplanfertigung unumgänglich!

Wir halten es für wesentlich, bei der Erstellung der Nachweise insbesondere sicherheitsrelevanter Fachgebiete gesichert qualifizierte Experten auszuweisen, die für Bauherrschaft und Investoren ein hohes Maß an Sicherheit mitbringen. Die geprüften Experten werden in den Fachlisten geführt, nachdem sie den Nachweis praktischer Berufserfahrung auf dem fachlistenspezifischen Gebiet, regelmäßige Fortbildungen sowie eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen haben.

Zur Qualitätssicherung und Beschleunigung der Verfahren ist zudem ein festgelegter Standard der einzureichenden Unterlagen erforderlich, um die Planung, Kostensicherheit und Prüfung im Verfahren zu beschleunigen. Eine klare Regelung der Bauvorlagen bei welchem Gebäudetyp welche Bauvorlage einzureichen ist, bringt eine deutliche Verbesserung des Planungs- und Genehmigungsprozesses mit sich. Wir fordern daher die verbindliche Einführung der Regelungen hinsichtlich der Bauvorlagen aus der Musterbauordnung.  

Personalengpässe und Überlastung der Behörden führen zu langen Verfahren, die hinsichtlich der Rechtssicherheit nicht allein durch die Genehmigungsfiktion aufgefangen werden können. Insbesondere beim Bauen im Bestand sind individuelle, objektspezifische Lösungen erforderlich, die nicht immer dem Baurecht entsprechen und nur mit großer fachlicher Expertise entwickelt werden können. Dies erfordert auch in der Prüfung der Nachweise im Verfahren sehr profunden Sachverstand. Zur konkreten Unterstützung und Entlastung der Behörden in der Brandschutzprüfung, plädieren wir daher eindringlich für die Einführung des Prüfsachverständigen für Brandschutz auch in Baden-Württemberg.

Gesetzliche Mitgliedschaft
Das Einführen einer gesetzlichen Mitgliedschaft für alle in Baden-Württemberg im Bauwesen tätigen Ingenieurinnen und Ingenieure in der INGBW

Planungsleistungen im Bauwesen müssen und dürfen nur in die Hände von Expertinnen und Experten gelegt werden. Wir fordern daher eine gesetzliche Mitgliedschaft aller in Baden-Württemberg tätigen Bauingenieurinnen und Bauingenieure in der Ingenieurkammer Baden-Württemberg!

Die Tätigkeit von Bauingenieuren ist system- und sicherheitsrelevant wie die von wenigen anderen Berufen. Bauingenieure entwerfen, konstruieren, bauen und unterhalten Gebäude, Verkehrswege (Straßen, Eisenbahnen), Verkehrsbauwerke (Brücken, Tunnel), Verkehrssysteme, Wasserbauwerke, Trinkwasserversorgungsnetze, Abwassersysteme und viele weitere Projekte, die untrennbar mit den Grundbedürfnissen einer modernen Gesellschaft verbunden sind und sich unmittelbar auf unser tägliches Leben auswirken. Sie berechnen die Standsicherheit bzw. Statik von Bauwerken. Sie müssen wissen, wie sie Pläne erstellen, die sowohl den Bedürfnissen ihrer Kunden wie auch allen geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen. Sie beaufsichtigen Baustellen, um zu gewährleisten, dass auch hier alle Sicherheitsvorschriften während des gesamten Projektablaufs eingehalten werden. Die Tätigkeit der Bauingenieure und Bauingenieurinnen ist somit ganz entscheidend für die Sicherheit von Gebäuden, Straßen, Brücken und anderen Bauwerken, auf die wir uns jeden Tag verlassen. Bauingenieure tragen eine enorme Verantwortung für die Bauwerkssicherheit und somit für Leib und Leben Einzelner, wie für das Wohl der Allgemeinheit z.B. durch Gewährleistung von Versorgungssicherheit mit Wasser, Elektrizität oder Wärme und Infrastruktur.

Das Erbringen von Planungsleistungen im Bauwesen muss daher an eine Kammermitgliedschaft geknüpft sein. Für die besonders system- und sicherheitsrelevanten Tätigkeitsbereiche von Bauingenieuren ist eine „Berufs“- bzw. Tätigkeitszulassungsvoraussetzung ähnlich den Rechtsanwälten, Ärzten und Architekten erforderlich. Denn nur Kammermitglieder unterliegen einer Verpflichtung zum Abschluss und Unterhalten einer Berufshaftpflichtversicherung und einer Verpflichtung zur kontinuierlichen Fort- und Weiterbildung und zum Einhalten der Berufspflichten aus der Berufsordnung. 

Verbraucher, Verbraucherinnen und Verbraucher können die Qualität von Planungsleistungen im Regelfall nicht adäquat beurteilen, es besteht eine Informationsasymmetrie. Durch Registrierung, Prüfung und regelmäßige Überprüfung ihrer Mitglieder gewährleisten Kammern einen Qualitätsstandard, auf deren Einhaltung sich Verbraucherinnen und Verbraucher bei Kammermitgliedern verlassen können. Es ist für Verbraucher auch nicht erkennbar, wenn ein Ingenieur, der in einer gesetzlichen Liste (z.B. Liste der Nachweisberechtigten für die Standsicherheit) eingetragen ist, nicht Kammermitglied ist und deshalb keiner Berufsaufsicht unterliegt. Regelmäßig gehen Verbraucher davon aus, dass ein in einer Kammerliste geführter Ingenieur auch Mitglied der jeweiligen Kammer ist und deshalb der Fortbildungspflicht unterliegt, und eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung unterhält. Die mitgliedschaftliche Anbindung aller gesetzlichen Ingenieurlisten ist deshalb auch aus Verbrauchersicht notwendig.