Nachdem das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Rahmen der AHO-Herbsttagung am 05.12.2024 die Veröffentlichung des Endberichts zum HOAI-Honorargutachten angekündigt hat, konnte dies nunmehr nach einer Verzögerung aus organisatorischen Gründen am 27.03.25 veröffentlicht werden und ist auf der Homepage des BMWK hier verfügbar.
Das Gutachten umfasst nebst Anlagen insgesamt mehr als 600 Seiten und wird nun Gegenstand einer grundlegenden Beschäftigung sein.
Nach erster Durchsicht stellen sich die Ergebnisse aus dem Honorargutachten in Bezug auf die Honorartafeln überwiegend positiv dar:
Die wissenschaftlichen Ergebnisse wurden in vier verschiedenen Konstellationen dargestellt:
• Honorarwerte angepasst auf den Stand 2023 (bis zu diesem Zeitpunkt lagen statistische Daten vor)
• Honorarwerte einschließlich einer Prognose bis zum Jahr 2026
Diese Darstellung betrifft sowohl die Flächenplanungen als auch die Objekt-- und Fachplanungen.
Bei den Objekt- und Fachplanungen wurden die beiden Zeitpunkte (2023, 2026) nochmals differenziert:
• Unter Berücksichtigung allgemeiner rechtlicher und technischer Veränderungen mit Korrekturanpassungen ab 1996
• Unter Berücksichtigung allgemeiner rechtlicher und technischer Veränderungen ab 2013.
Um einen Überblick zu den Ergebnissen darzustellen, sind nachstehend die prozentualen Erhöhungen der Basissätze in Honorarzone III und der Basissätze der Honorarzone II bei der Technischen Ausrüstung, jeweils unterer Wert/mittlerer Wert/ oberer Wert der anrechenbaren Kosten bzw. Flächen dargestellt. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Tabelle.
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem Gutachten um eine wissenschaftliche Ausarbeitung im Ergebnis der Diskussion im informellen Begleitkreis des BMWK, an dem Vertreter von AHO, BAK und BIngK beteiligt waren, handelt. Die Vertreter von AHO, BAK und BIngK haben darauf gedrängt, dass in die Betrachtung bereits Prognosewerte einbezogen und diese bis 2026 dargestellt werden. Im Hinblick auf die eingetretene Verzögerung der HOAI-Novellierung aus politischen Gründen ist es realistisch, dass der Stand 2026 bei der Honoraranpassung berücksichtigt wird. Die Entscheidung wird jedoch im Verordnungsgebungsverfahren durch das Bundeswirtschaftsministerium getroffen, das die Aufgabe hat, den Referentenentwurf zur HOAI zu erstellen.
Wir werden über die weiteren Punkte berichten und Sie auf dem Laufenden halten.