Die Ingenieurkammer Baden-Württemberg (INGBW) bietet ihren Mitgliedern eine umfassende Rechtsberatung.
Ansprechpartnerin für die juristische Erstberatung der INGBW:
Karin Baumeister, LL.M.
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Tel. 0711 64971-33; Fax: -55
Email: baumeister(at)ingbw.de
Region West (blau): Creutz von Maltzahn Rechtsanwälte Schotten und Partner mbB Rechtsanwälte S³ Schilli Schmidt Sozien Rechtsanwaltsgesellschaft mbH abletshauser gröger & kollegen
Region Süd (grün): Kues & Partner | Region Nord (orange): Schulze-Hagen | Horschitz | Hauser Rechtsanwälte Dr. Jacobi & Kollegen Rechtsanwälte RA Prof. Dr. Ulrich Kaiser
Region Mitte (grau): BRP Renaud & Partner Kanzlei Witt Merz Scherf Fels Kasper Knacke Rechtsanwälte | |
Die Kooperationskanzleien der INGBW haben sich vor allem auf Bau- und Architektenrecht spezialisiert. Zusätzlich decken sie alle anderen Rechtsgebiete ab und vertreten ihre Mandanten auch vor Gericht. Durch die geographische Verteilung der Kanzleien in Baden-Württemberg sind kurze Wege gewährleistet. In der Auswahl der Kanzlei sind die Mitglieder natürlich frei.
Dieses Angebot ist als Ergänzung zur Beratung durch die Gütestelle für Honorar- und Vergaberecht e.V. (GHV) in Mannheim zu verstehen. Die GHV, eingerichtet durch die Kammer und weitere Organisationen, ist eine Beratungs-, Schlichtungs- und Schiedsstelle, bei der Auftraggeber und Auftragnehmer eine neutrale Beratung, eine Schlichtung oder ein Schiedsgutachten in Honorar- und Vergaberechtsfragen erhalten.