Unternehmensstrategie, KfW, Bürokostenplan, Stellungnahme als fachkundige Stelle, Gesellschaftsrecht, Haftpflicht, Altersvorsorge...
Die Entscheidung zur Existenzgründung setzt eine gründliche Planung voraus. Die INGBW steht Mitgliedern oder angehenden Mitgliedern bei Existenzgründungen zur Seite.
Bei Fragen zur Selbständigkeit vermittelt sie den richtigen Ansprechpartner. Zudem prüft sie in Einzelfällen Existenzgründungskonzepte auf inhaltliche Plausibilität, welche für die Bewilligung eines Gründungszuschusses durch die Arbeitsagenturen erforderlich ist.
Die Kammer bietet angehenden selbständigen Ingenieurinnen und Ingenieuren weitere zahlreiche Vorteile einer Mitgliedschaft. Die Ingenieurversorgung Baden-Württemberg umfasst zum Beispiel eine attraktive Altersrente und sichert das Risiko einer Berufsunfähigkeit ab.
Weitere Beratungsangebote:
Bürowertermittlung und Nachfolgeregelung
Marketingberatung für Ingenieurbüros
Für die Beantragung des Existenzgründerzuschusses muss eine fachliche Stellungnahme über das Existenzgründungsvorhaben erstellt werden. Hierzu sind folgende Unterlagen notwendig:
entsprechendes Formular der Arbeitsagentur und
Existenzgründerkonzept:
1. Darstellung des Gründungsvorhabens
(Geschäftsidee; Leistungsangebot; Markt- und Wettbewerbssituation, Standortsituation; Gestaltung des Geschäftsbetriebes)
2. Finanzierung des Gründungsvorhabens
(Investitionsplanung;
Kapitalbedarfsbestimmung; Einsatz von Fördermitteln; Finanzierungsplanung)
3. Wirtschaftlichkeitsnachweis des Gründungsvorhabens
(Ermittlung Mindestgewinn, Ermittlung Kosten; Erstellung der Rentabilitätsvorschau)
4. Angaben zum Existenzgründer
(Lebenslauf; Zeugniskopien (Ingenieurdiplom o. ä.))
Die Bearbeitungszeit ab Eingang Ihrer Unterlagen beträgt ca. 14 Tage (bei Vollständigkeit der Unterlagen).
Ingenieurkammer Baden-Württemberg
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Zellerstraße 26, 70180 Stuttgart
Technikreferent
Dipl.-Ing. (FH) Gerhard Freier
Tel.: 0711 64971-42
Fax: 0711 64971-55
Email: freier(at)ingbw.de