Gesellschaften Beratender Ingenieure (BI-Gesellschaften) werden auf Antrag in der Liste der Beratenden Ingenieure geführt, wenn sie entweder Sitz oder Niederlassung in Baden- Württemberg haben und sie eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung nachweisen können. Außerdem muss im Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung die Berufsaufgabe des Beratenden Ingenieurs als Gesellschaftszweck festgeschrieben sein. Die Mehrheit des Kapitals und des Stimmanteils muss bei denjenigen Gesellschaftern liegen, die als Beratende Ingenieure eingetragen sind und die für die Berufsangehörigen geltenden Berufspflichten von der Gesellschaft beachtet werden.
Die BI-Gesellschaften können nach 17 Fachbereichen ausgewählt werden. Klicken Sie zu diesem Zweck auf den jeweiligen Pfeil.
Jedem Fachbereich können durch "Ankreuzen" außerdem bis zu 20 Leistungsbereiche zugeordnet werden.
Des Weiteren können Sie nach PLZ selektieren oder die Suche durch Auswahl eines Land-/Stadtkreises beschränken.