Aufgaben der Ingenieurkammer
Die INGBW ist die berufsständische Selbstverwaltung und Interessenvertretung der Ingenieurinnen und Ingenieure in Baden-Württemberg.
Ihre gesetzlichen Aufgaben sind:
- Förderung der Ingenieurtätigkeit zum Schutz der Allgemeinheit und der Umwelt
- Wahrung und Förderung der beruflichen Belange der Gesamtheit der Kammermitglieder und das Ansehen des Berufsstandes
- Gewährleistung des Verbraucherschutzes durch den Schutz der Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur"/"Beratende Ingenieurin"
- Überwachung der Erfüllung beruflicher Pflichten zur Wahrung der Qualität von Ingenieurleistungen
- Förderung der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung der Ingenieure
- Beratende Mitwirkung bei der Ernennung von Sachverständigen und bei der Zulassung von Prüfingenieuren
- Beratung von Behörden und Gerichten durch Gutachten und Stellungnahmen, unter anderem zu geplanten Gesetzen und Verordnungen
- Außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten durch Schlichtungsausschuss
- Aufgaben nach dem Gesetz über Einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg
- Führung der Liste der freiwilligen Mitglieder sowie der Entwurfsverfasser der Fachrichtung Bauingenieurwesen (bauvorlageberechtigte Bauingenieure)
- Ahndung missbräuchlicher Verwendung der gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung als Ordnungswidrigkeitsbehörde
- Überprüfung ausländischer Ingenieurqualifikationen zum Zweck der Berufsanerkennung
- Ausstellung des Europäischen Berufsausweises
- Meldung von Missbrauchsfällen bzw. gefälschten Berufsqualifikationsnachweisen im Rahmen des Vorwarnmechanismus der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- soziale Sicherheit für Mitglieder durch eine berufsständisch organisierte Altersversorgung im Versorgungswerk
- Unterstützung von Ingenieurinnen und Ingenieuren bei fachlichen und rechtlichen Fragen von der Existenzgründung bis zu Vertrags- und Honorarfragen
- Herausgabe von Publikationen wie "Das Deutsche Ingenieurblatt" (DIB) samt dem Kammerorgan "INGBWaktuell"