"Der Ingenieurausweis soll die bundesweite und schließlich auch europaweite Tätigkeit unseres Berufsstands erleichtern", erklärt der Präsident der Kammer, Rainer Wulle, denn das Bau- und Berufsrecht sei nach wie vor Ländersache. In ganz Deutschland soll die Vorlage dieses Berufsnachweises für die Einreichung eines Bauantrags oder einer Statik ausreichen.
Bisher mussten Ingenieure noch in die jeweiligen Fachlisten der einzelnen Bundesländer eingetragen sein und diese Eintragung mit der Vorlage der Urkunde auch bei der Bewerbung um Aufträge nachweisen. Dieser bürokratische Aufwand für Ingenieure und Auftraggeber bei der Bewerbung wird damit optional reduziert. Das bundeseinheitliche Aussehen soll auch eine deutschland- und weltweite Akzeptanz bei Auftraggebern und öffentlichen Partnern garantieren. Damit sichert der Ingenieurausweis die Qualität der Ingenieurleistungen und bietet den Verbrauchern mehr Transparenz.
Der Berufsausweis, den andere freie Berufe wie die Rechtsanwälte bereits haben, findet seine rechtliche Grundlage in der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie. "Der Ingenieurausweis ist auch ein bedeutender Schritt auf dem Weg zum geforderten Berufsausübungsrecht für Ingenieure", erklärt Wulle. Ziel sei es, dass sicherheitsrelevante Entscheidungen, die oftmals Leib und Leben von Menschen betreffen, nur von qualifizierten Ingenieurexperten getroffen werden dürfen. Der Ausweis ergänzt das Bundesingenieurregister, das von der Bundesingenieurkammer bereits seit 2005 geführt wird. Es dokumentiert bundesweit einheitlich den Ausbildungsstand und die Qualifikation der eingetragenen Ingenieure.
"Das Präsidium der Kammer hatte die Einführung stets mit der Forderung verknüpft, dass das Bundesingenieurregister in der zweiten Stufe mit Mitgliederdaten gefüllt wird, die auch über einen Online-Zugriff aufgefunden werden. Dies ist zwischenzeitlich geschehen", freut sich Präsident Wulle.
Die erstmalige Ausgabe des Ingenieurausweises erfolgt für die selbständigen Mitglieder der Kammer (Beratende Ingenieure und freiwillige Mitglieder) kostenfrei. Er hat eine Gültigkeit von zwei Jahren.