"Es ist unverständlich, dass trotz der Einwände mehrerer Verbände - darunter der Arbeitgeberverband, der LVI, der Beamtenbund oder der Städtetag - an der umständlichen und bürokratischen Regelung für die Ingenieurinnen und Ingenieure festgehalten wurde", sagt INGBW-Hauptgeschäftsführer Daniel Sander. "Dass ausländische Ingenieurinnen und Ingenieure unter fünf unterschiedlichen Anerkennungsstellen im Land den zuständigen Ansprechpartner finden müssen, ist realitätsfern und widerspricht unserem Verständnis einer Willkommenskultur", sagt Sander.
Laut dem Gesetz sind für die Ingenieurinnen und Ingenieure wie bisher die vier Regierungspräsidien des Landes zuständig, zusätzlich ist die INGBW mit der Anerkennung der sogenannten Beratenden Ingenieure betraut. Die INGBW hatte gefordert, die Anerkennung der ausländischen Ingenieurabschlüsse als Berufskammer für alle Ingenieure ganz zu übernehmen, um bundesweit Einheitlichkeit und transparente Verfahren zu gewährleisten. Bereits in elf deutschen Bundesländern sind die Ingenieurkammern die zuständige Stelle für die ausländischen Ingenieurabschlüsse.
"Dass die grün-rote Regierungskoalition diese Argumente nicht berücksichtigen wollte, ist enttäuschend. Wir wären schon zufrieden gewesen, wenn sich die Politik dazu hätte durchringen können, wenigstens nur ein Regierungspräsidium für die Ingenieure zu benennen. Allein dies hätte den ausländischen Kollegen eine Erleichterung gebracht", betont Sander. "Schon heute melden sich zahlreiche Ingenieurfachkräfte aus dem Ausland bei der Kammer, weil sie die Zuständigkeiten nicht verstehen und davon ausgehen, dass sich die örtliche Berufskammer um sie kümmert. Wir werden sie nun weiterhin an die Regierungspräsidien verweisen müssen."
INGBW-Hauptgeschäftsführer Sander fordert die Politik auf, auch nach Verabschiedung des Gesetzes nach einer vereinfachten Lösung für die Ingenieurinnen und Ingenieure zu suchen. "Die Zweckmäßigkeit der Anerkennungsverfahren muss zukünftig genau beobachtet und evaluiert werden. Beschwerden der Betroffenen – der ausländischen Fachkräfte und der hiesigen Arbeitgeber – müssen ernst genommen werden. Den Regierungspräsidien, deren zuständige Sachbearbeiter keine Ingenieure sind und die diese Aufgabe gerne abgegeben hätten, kann man keinen Vorwurf machen. Sie haben angesichts der zersplitterten Zuständigkeit aber auch in Zukunft kaum eine Chance, Expertise bei der Überprüfung von Ingenieurqualifikationen aufzubauen."