Entsprechend § 18 Abs. 3 LBOVVO BW führt die Ingenieurkammer Baden-Württemberg die "Liste nachweisberechtigter Personen im Bereich der Standsicherheit" (kurz Nachweisberechtigtenliste).
In die Nachweisberechtigtenliste wird auf Antrag eingetragen, wer die fachlichen Voraussetzungen nach den Bestimmungen der LBO und der LBOVVO erfüllt.
Mit der Listeneintragung ist nicht unbedingt eine Mitgliedschat bei der INGBW verbunden!
Einschränkung: Es werden nur die Nachweisberechtigen (die auch nicht unbedingt Mitglied der INGBW sein müssen) gefunden, die der Veröffentlichung ihrer Daten im Internet zugestimmt haben.