Die Mitglieder der Ingenieurkammer Baden-Württemberg haben die Möglichkeit, gegenüber Auftraggebern ihre berufliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Dazu stehen ihnen die Fachlisten der INGBW zur Verfügung.
Um in die Listen aufgenommen zu werden, müssen die Mitglieder ihre Qualifikation in den definierten Leistungsbereichen in einem anspruchsvollen Verfahren gegenüber Facheintragungsausschüssen dokumentieren.
Solche Fachlisten sind qualifizierte Angebote für Investoren, Bauherren, Behörden und andere Interessenten.
Zum anderen finden Ingenieurinnen und Ingenieure, die Mitglieder der Kammer sind und beruflich in besonders anspruchsvollen ingenieurtechnischen Gebieten tätig sind, in diesen Fachlisten qualifizierte Kollegen.
Die Fachlisten der INGBW sind vergleichbar, zum Teil auch identisch mit den Listen all jener Ingenieurkammern, die aufgrund baurechtlicher Vorschriften ihrer Länder solche Listen führen müssen. In Baden-Württemberg ist die Führung der Fachlisten rechtlich nicht vorgeschrieben.
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